AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Clarity Webdesign – Michaela Salzmann
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Clarity Webdesign – Michaela Salzmann (nachfolgend „Auftragnehmerin“)
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin in Deutschland.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Website-Redesign, SEO-Optimierung, Branding, Wartung/Pflege sowie einmalige Beratungsleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, der Projektbeschreibung oder dem unterzeichneten Vertrag.
Für Retainer- oder Betreuungsverträge gelten ergänzend die in § 11 geregelten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Suchmaschinen-Rankings, Umsatzsteigerung, Lead-Generierung) wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Leistungen von Drittanbietern (z. B. Website-Baukästen, Hosting-, Plugin- oder API-Dienste) sind nicht Bestandteil der Leistungspflicht der Auftragnehmerin, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3 Vertragsschluss und Projektablauf
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme oder elektronische Unterzeichnung des von der Auftragnehmerin übermittelten Vertragsdokuments zustande.
Der Projektablauf umfasst in der Regel: Erstgespräch → Fragebogen → Clarity-Call → individuelles Angebot → Vertrag → Umsetzung → Übergabe.
Der vom Kunden ausgefüllte Fragebogen gilt als verbindliches Briefing. Änderungen oder Ergänzungen nach Vertragsabschluss bedürfen der Textform und gelten als Leistungsänderung (Change Request), die gesondert vergütet werden kann.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos u. a.) fristgerecht bereitzustellen und auf Rückfragen innerhalb von maximal 4 Werktagen zu reagieren, soweit dies zumutbar ist. Bei absehbarer Abwesenheit ist die Auftragnehmerin rechtzeitig zu informieren.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Projektfortschritt zu pausieren sowie hierdurch entstehende Mehraufwände gesondert zu berechnen.
Der Kunde versichert, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, soweit er die jeweilige Rechtsverletzung zu vertreten hat, und stellt die Auftragnehmerin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte resultieren.
Die Auftragnehmerin ist lediglich verpflichtet, auf offensichtliche Rechtsverstöße hinzuweisen. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte erfolgt nicht.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Pauschal- oder Teilpreise.
Kleinprojekte: 100 % Vorauszahlung
Projektleistungen: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung vor Übergabe
Rechnungen sind 7 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5 € erhoben.
Unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte ist die Auftragnehmerin bis zur vollständigen Zahlung berechtigt, Leistungen zurückzuhalten (z. B. keine Liveschaltung, keine Übergabe von Zugangsdaten oder Dateien).
§ 6 Leistungszeit, Leistungsort und höhere Gewalt
Die Auftragnehmerin bestimmt Arbeitsort und -zeit selbstständig.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen externer Systeme oder fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Energieversorgung sowie schwerwiegende Ausfälle bei Drittanbietern (z. B. Hosting- oder Cloud-Diensten).
Bei Eintritt höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 7 Abnahme, Korrekturen und Mängelrechte
Der Kunde hat die erbrachte Leistung innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei kleinere Korrekturschleifen (z. B. Farben, Schriften, Bildwechsel) enthalten. Weitergehende Änderungen oder neue Funktionen stellen Zusatzleistungen dar.
Mängel sind unverzüglich und konkret in Textform anzuzeigen. Die Auftragnehmerin ist zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
Vor der Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere Rücktritt oder Minderung, ist der Auftragnehmerin Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben und eine angemessene Frist zu setzen.
Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen (z. B. Browser- oder Geräteunterschiede) stellen keinen Mangel dar.
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte bei der Auftragnehmerin.
Nach Zahlung erhält der Kunde exklusive, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an der finalen Leistung.
Offene Dateien, Templates oder Vorlagen werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Erforderliche Drittlizenzen (z. B. Stockbilder, Schriften, Plugins) sind vom Kunden auf eigene Kosten zu erwerben; die Auftragnehmerin weist auf bekannte Lizenzanforderungen hin.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu verwenden. Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
§ 9 Haftung und Datensicherheit
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe der jeweiligen Auftragssumme.
Eine Haftung für wirtschaftliche Erfolge sowie für die rechtliche Konformität der Website (z. B. Impressum, Datenschutz, Cookie-Einbindungen) ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung.
Die Auftragnehmerin weist den Kunden nach bestem Wissen auf offensichtliche rechtliche Risiken hin, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Hinweise.
Der Kunde ist verpflichtet, eigene Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern, soweit dies technisch und organisatorisch möglich sowie zumutbar ist.
Eine Haftung der Auftragnehmerin für Datenverlust besteht nur, wenn dieser auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmerin beruht.
§ 10 Archivierung und Datenaufbewahrung
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Projektdateien, Entwürfe oder sonstige Arbeitsmaterialien über die Übergabe des Projekts hinaus dauerhaft aufzubewahren.
Eine Aufbewahrung erfolgt maximal für 6 Monate nach Projektabschluss, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Daten ohne weitere Ankündigung zu löschen.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche für ihn relevanten Daten und Dateien rechtzeitig zu sichern.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung, Stornierung und Verschiebung
Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine laufende Betreuung vereinbart wurde.
Retainer- oder Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um 3 Monate.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden wird eine Vergütung für bereits erbrachte Leistungen fällig; ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
Bei Stornierung vor Projektbeginn gelten folgende Pauschalen:
-
bis 30 Tage vor Projektstart: 50 %
-
bis 15 Tage vor Projektstart: 75 %
-
später: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Projektverschiebungen auf Wunsch des Kunden sind bis 15 Tage vor Projektstart möglich, setzen freie Kapazitäten voraus und verursachen eine Verschiebungsgebühr von 25 % des Projektpreises.
§ 12 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 3 Jahren, sofern keine längere gesetzliche Verpflichtung besteht.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, parallel für andere Kunden tätig zu sein, sofern dies die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt und keine Interessenkonflikte entstehen.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO und den auf der Website der Auftragnehmerin abrufbaren Datenschutzhinweisen.
Sofern erforderlich, wird auf Wunsch ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 14 Textform und Anlagen
Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt die Textform gemäß § 126b BGB (z. B. E-Mail).
Anlagen, Leistungsbeschreibungen oder ergänzende Dokumente sind Bestandteil des Vertrags. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen dieser AGB den Anlagen vor, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

